Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie als Bauhandwerker oder Bauunternehmer in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Bei den vielfältigen Tätigkeiten, die Ihr Beruf mit sich bringt, müssen Sie sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Die Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung für Bauhandwerker und Bauunternehmer schützt Sie vor existenzbedrohenden Ansprüchen Dritter.
Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche |
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Abwehr unberechtigter Ansprüche |
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Ersatz des entstandenen Schadens bei berechtigten Ansprüchen |
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Übernahme der Kosten eines eventuellen Rechtsstreits |