Die Gothaer Krankenversicherungen

Gruppenverträge

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Voraussetzungen

Gruppenverträge erfordern mindestens 20 Arbeitnehmer oder Mitglieder. Die Firma, der Verband oder der Verein wird unser Versicherungsnehmer. Die Arbeitnehmer oder Mitglieder werden versicherte Personen. Grundvoraussetzung für einen Gruppenvertrag ist, dass unsere Vertragspartner/Versicherungsnehmer eine in sich homogene Gruppe bilden; d.h. die zu versichernde Gruppe muss rechtsfähig sein (eingetragener Verband/Verein oder GmbH, AG, KG). Außerdem muss der zu versichernde Personenkreis fest definiert werden können.

Zusätzliches Angebot von Sozialleistungen, Service- und Dienstleistungen

Gruppenverträge beinhalten für Mitarbeiter bzw. Mitglieder die Möglichkeit, kostengünstig privaten Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Die gesamte Palette, vom preiswerten Grundschutz bis hin zum anspruchsvollen Topschutz, kann von Firmen, Verbänden oder Vereinen mit uns vereinbart werden.

Keine zusätzlichen Kosten oder Verwaltungsaufwand

Die Verantwortung zur Vorsorge liegt heute weitestgehend in den Händen der Arbeitnehmer bzw. Mitglieder. Ein Gruppenvertrag ist daher für Sie als unserem Vertragspartner in aller Regel kostenneutral und verwaltungsarm.

Attraktivitätssteigerung durch Motivation und Gewinnung von qualifiziertem Personal

Ein zusätzliches und umfassendes Angebot von Gesundheitsdienstleistungen steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens bzw. Verbandes oder Vereins. Ein Vorteil, der auch bei Gewinnung von qualifiziertem Personal und Mitgliedern hilfreich ist.

Einsparung von Lohnnebenkosten

Unsere Konzepte in der Gruppenversicherung gehen mit der Einsparung von Lohnnebenkosten auch in Ihrem Unternehmen einher. Ob im Bereich der Vollversicherung oder der Zusatzversicherung, wir zeigen Ihnen interessante Wege für eine Kostensenkung auf.

Der vollständige Versicherungsumfang ergibt sich aus den jeweils gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ihre Agentur

Gothaer Versicherungen in Husum - Versicherungsagentur Katharina Knox

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