
Als Beamtenanwärter oder Referendar im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Beihilfe erstattet der Dienstherr für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Teil der anfallenden Krankheitskosten.
Die Höhe
der Beihilfe ist bei Bund und Ländern unterschiedlich geregelt.
Für die verbleibenden Kosten bietet Ihnen unsere
Krankenversicherung für Beamtenanwärter (Komfortschutz) einen optimalen, auf
Ihren persönlichen Bedarf abgestimmten Versicherungsschutz.
Privatpatient bei ambulanten Leistungen von Ärzten und Zahnärzten |
Freie Wahl des behandelnden Arztes, Zahnarztes und Krankenhauses |
Kostenerstattung für Heilpraktiker |
Psychotherapie, bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, darüber hinaus ist die Zustimmung des Versicherers erforderlich |
stationäre Heilbehandlung mit und ohne Wahlleistungen |